Patienten­rechte

Inhaltsverzeichnis

Patientenrechte

Welche Rechte habe ich als Patient?

Dabei handelt es sich um eine sehr wichtige Frage, insbesondere, wenn Sie das Gefühl haben, dass in Ihrer Behandlung etwas schiefgelaufen ist. Grundsätzlich gehören dazu die Rechte, die Sie in Ihrer Rolle als Patient in einer ärztlichen Behandlung haben. Das betrifft nicht nur Ärzte, sondern beispielsweise auch Heilpraktiker, Hebammen sowie Psycho- oder Physiotherapeuten. Die gesetzliche Grundlage und Erläuterungen dazu finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Justizministeriums.

1

Recht auf Information und Aufklärung

Umfassende Information – der Arzt muss Ihnen nicht nur erklären, welche Maßnahmen er plant, sondern auch, welche Risiken sie haben und welche Alternativen bestehen. Diese Informationen müssen verständlich für Sie sein, sodass Sie damit eine informierte Entscheidung treffen können.

2

Recht auf Selbstbestimmung

Grundsätzlich darf keine medizinische Maßnahme ohne Ihre Einwilligung durchgeführt werden.

3

Einsichtsrecht in Ihre Behandlungsunterlagen

Hier geht es um Ihre Patientenakte: darin sollten alle wesentlichen Aspekte Ihrer Behandlung dokumentiert sein. Sie haben das Recht, diese einzusehen oder gegen eine Gebühr auch eine Kopie zu erhalten.

Wem gegenüber kann ich meine Patienten­rechte geltend machen?

Sollte bei Ihrer Behandlung etwas nicht wie erwartet verlaufen sein, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

  • Bei einer ambulanten Behandlung: gegen den behandelnden Arzt oder andere medizinische Fachkräfte (Hebammen, Physiotherapeuten oder Pflegepersonal)

  • Bei einer Krankenhausbehandlung: gegen das Krankenhaus

  • Bei Schäden durch Medikamente oder medizinische Geräte: gegen das Pharmaunternehmen oder den Hersteller

Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungs­fehler?

  • 1

    Sprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt. Oft lassen sich Missverständnisse im Gespräch klären.

  • 2

    Wenn dies nicht hilft, wenden Sie sich an die Ärztekammer oder Ihre Krankenkasse. Sie können Ihnen bei der Klärung helfen.

  • 3

    Dokumentieren Sie alles genau: Symptome, Gespräche, Behandlungen. Dies kann später wichtig sein.

  • 4

    Holen Sie sich eine zweite ärztliche Meinung ein.

Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten?

Ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt kann in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Sie haben den Verdacht, dass ein schwerwiegender Behandlungsfehler vorliegt

  • Die Kommunikation mit dem Arzt oder Krankenhaus gestaltet sich schwierig

  • Sie möchten Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen stellen

  • Sie sind grundsätzlich unsicher, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können

Wichtig: Die Krankenkasse kann keine rechtlichen Schritte für Sie einleiten oder Schadensersatz durchsetzen. Dafür müssten Sie selbst aktiv werden. Bitte kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Beachten Sie, dass dieser Prozess oft langwierig und komplex sein kann. Ein erfahrener Patientenanwalt kann Sie durch diesen Prozess führen und Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

Das Angebot von Patientenhilfe24

  • Ersteinschätzung

    – Beurteilung Ihres Falls und der Erfolgsaussichten
    – Erklärung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten

  • Beweissicherung

    – Anfordern und Sichten aller relevanten medizinischen Unterlagen
    – Unterstützung bei der Beschaffung von Krankenakten

  • Fachliche Expertise

    – Beauftragung und Interpretation medizinischer Gutachten
    – Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen

  • Rechtliche Vertretung

    –  Korrespondenz mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen
    – Vertretung in Schlichtungsverfahren
    – Einreichung und Führung einer Klage vor Gericht

  • Verhandlungen

    – Führen von Vergleichsverhandlungen
    – Durchsetzung angemessener Entschädigungen

  • Fristenwahrung

    – Beachtung aller relevanten Verjährungsfristen
    – Rechtzeitige Einleitung notwendiger rechtlicher Schritte

  • Emotionale Entlastung

    – Übernahme der rechtlichen Auseinandersetzungen
    – Erklärung komplexer medizinischer und juristischer Sachverhalte

  • Schadensberechnung

    – Ermittlung und Berechnung aller ersatzfähigen Schäden
    – Durchsetzung angemessener Schmerzensgeldforderungen

  • Strategieentwicklung

    – Erarbeitung der bestmöglichen Vorgehensweise für Ihren individuellen Fall
    – Anpassung der Strategie an neue Entwicklungen

  • Prozessführung

    – Vorbereitung und Durchführung des Gerichtsverfahrens
    – Formulierung von Schriftsätzen und Beweisanträgen

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Kostenlose Sofortberatung unter 0821 – 899 849 80