Wann haftet der behandelnde Arzt für Behandlungsfehler?
Ärzte und medizinisches Personal haften für Fehler oder Versäumnisse bei der Behandlung von Patienten. Typische Arten von Fehlern sind Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Diagnosefehler, Organisationsfehler, Dokumentationsfehler oder Hygienefehler. Das Arzthaftungsrecht ist ein Spezialgebiet innerhalb des Medizinrechts. In der Praxis kommt eine Arzthaftung üblicherweise in folgenden Fällen zum Tragen:
Bei nachgewiesener Arzthaftung können Patienten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen. Ein Anwalt für Medizinrecht kann Betroffene bei der Durchsetzung dieser Ansprüche unterstützen.
Wann handelt ein Arzt grob fahrlässig?
Ein Arzt handelt grob fahrlässig, wenn er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Das bedeutet:
Praxis-Beispiele sind das Vergessen von Operationsbesteck im Körper des Patienten, die Verwechslung von Patienten bei einer Operation oder die Verabreichung eines eindeutig falschen Medikaments trotz klarer Gegenanzeigen.
Grobe Fahrlässigkeit ist schwerwiegender als einfache Fahrlässigkeit und kann zu erhöhten Schadensersatzansprüchen führen.
Wann greift die Arzthaftung nicht?
Die Arzthaftung greift in mehreren Situationen nicht. Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen eine Arzthaftung in der Regel ausgeschlossen ist:
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht kann im Einzelfall beurteilen, ob eine Arzthaftung vorliegt oder nicht.
Wie kann ich einen Arzt in die Haftung nehmen?
Im Folgenden erklären wir Ihnen die üblichen Schritte, wenn Sie Ihren Arzt haftbar machen wollen.
- 1
Dokumentation
Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen wie Arztbriefe, Befunde und Krankenakten.
- 2
Fachliche Einschätzung
Holen Sie eine zweite Meinung von einem anderen Arzt ein, um den Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu erhärten.
- 3
Anwaltliche Beratung
Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht. Er kann Ihre Chancen einschätzen und das weitere Vorgehen planen.
- 4
Beweissicherung
Ihr Anwalt wird alle notwendigen Beweise sichern, einschließlich Gutachten von medizinischen Sachverständigen.
- 5
Schlichtungsverfahren
Oft wird zunächst ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Ärztekammer eingeleitet.
- 1
Klageerhebung
Wenn keine Einigung erzielt wird, kann eine Klage vor Gericht eingereicht werden.
- 2
Verjährungsfristen beachten
Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.
- 3
Schadenersatzforderung
Formulieren Sie konkrete Forderungen für materiellen und immateriellen Schaden (Schmerzensgeld).
- 4
Verhandlungen
Ihr Anwalt wird mit der Gegenseite (Arzt, Krankenhaus, Haftpflichtversicherung) verhandeln.
- 5
Beweislast
In der Regel muss der Patient den Behandlungsfehler und den daraus resultierenden Schaden nachweisen. Bei groben Behandlungsfehlern kann sich die Beweislast umkehren.
Beachten Sie, dass dieser Prozess oft langwierig und komplex sein kann. Ein erfahrener Patientenanwalt kann Sie durch diesen Prozess führen und Ihre Interessen bestmöglich vertreten.
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