Schmerzensgeld

Was versteht man unter Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die Sie als Patient erhalten können, wenn Sie durch einen ärztlichen Behandlungsfehler oder einen anderen medizinischen Eingriff einen körperlichen oder seelischen Schaden erlitten haben. Es soll einen Ausgleich für Ihre erlittenen Schmerzen, Ihr Leid und Ihre Beeinträchtigungen darstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Schmerzensgeld und Schadenersatz?

Während Schmerzensgeld den immateriellen Schaden ausgleicht, also Ihre Schmerzen und Ihr Leid, deckt der Schadensersatz die materiellen Schäden ab. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zusätzliche Behandlungskosten

  • Verdienstausfall

  • Kosten für Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen

Beide Ansprüche können nebeneinander geltend gemacht werden.

Gegen wen kann ich Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen?

Als Patient können Sie Schmerzensgeldansprüche gegen verschiedene Parteien geltend machen, abhängig davon, wer für den Schaden verantwortlich ist.

  • Bei einer ambulanten Behandlung: gegen den behandelnden Arzt oder andere medizinische Fachkräfte (Hebammen, Physiotherapeuten oder Pflegepersonal)

  • Bei einer Krankenhausbehandlung: gegen das Krankenhaus

  • Bei Schäden durch Medikamente oder medizinische Geräte: gegen das Pharmaunternehmen oder den Hersteller

In welchen Fällen kommt eine Zahlung von Schmerzensgeld in Betracht?

  • Ein Chirurg vergisst während einer Operation ein Instrument im Körper des Patienten, was zu Komplikationen und einer weiteren Operation führt.

  • Ein Arzt übersieht auf einem Röntgenbild eindeutige Anzeichen für einen Tumor, wodurch die Krebserkrankung zu spät erkannt und behandelt wird.

  • Eine Pflegekraft verabreicht einem Patienten versehentlich das falsche Medikament, was zu einer schweren allergischen Reaktion und einem längeren Krankenhausaufenthalt führt.

  • Ein Chirurg verwechselt während einer Operation das zu operierende Körperteil und führt den Eingriff am falschen Bein durch, was eine weitere Operation und verlängerte Genesungszeit zur Folge hat.

  • Aufgrund mangelhafter Hygienemaßnahmen im Krankenhaus infiziert sich ein Patient nach einer Routineoperation mit einem multiresistenten Keim, was zu schwerwiegenden Komplikationen und einem monatelangen Krankenhausaufenthalt führt.

  • Ein Physiotherapeut wendet bei der Behandlung eines Patienten mit Rückenproblemen eine unangemessene Technik an, die zu einem Bandscheibenvorfall führt und eine Operation erforderlich macht.

Was sind die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeld­anspruch?

Um Schmerzensgeld beanspruchen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein Behandlungsfehler vorliegen: Dies kann ein Diagnose-, Aufklärungs- oder Therapiefehler sein.

  • Sie müssen einen Schaden erlitten haben: Dieser kann körperlicher oder seelischer Natur sein.

  • Es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden bestehen: Der Fehler muss also ursächlich für Ihren Schaden sein.

  • Den Verantwortlichen muss ein Verschulden treffen.

  • Der Anspruch darf nicht verjährt sein: Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.

Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten?

Ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt kann in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Sie haben den Verdacht, dass ein schwerwiegender Behandlungsfehler vorliegt

  • Die Kommunikation mit dem Arzt oder Krankenhaus gestaltet sich schwierig

  • Sie möchten Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen stellen

  • Sie sind grundsätzlich unsicher, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können

Wichtig: Die Krankenkasse kann keine rechtlichen Schritte für Sie einleiten oder Schadensersatz durchsetzen. Dafür müssten Sie selbst aktiv werden. Bitte kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Beachten Sie, dass dieser Prozess oft langwierig und komplex sein kann. Ein erfahrener Patientenanwalt kann Sie durch diesen Prozess führen und Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

Wieviel Schmerzensgeld kann ich erwarten?

Grund für Schmerzensgeld Gerichtsurteil Höhe des Schmerzensgeldes (€)
Behandlungsfehler durch nicht rechtzeitiges Hinzuziehen eines Arztes OLG Oldenburg, AZ. 5 U 196/19 800.000 €
Grober Behandlungsfehler bei einer Diagnose OLG München, 1 U 2237/17 500.000 €
Nichtbehandlung einer schweren Erkrankung LG Berlin, 10 O 678/14 250.000 €
Diagnosefehler, der zu physischer Beeinträchtigung führte LG Mannheim, 3 O 308/13 120.000 €
Fehlerhafte Medikamentengabe LG Frankfurt, 1 O 141/19 200.000 €
Falsche Operation durchgeführt OLG Koblenz, 5 U 221/16 350.000 €
Fehler bei der Nachbehandlung LG Mainz, 10 O 454/15 100.000 €
Versäumnis beim Stellen von Diagnosen OLG Düsseldorf, 4 U 36/17 150.000 €
Falsche Einschätzung des Gesundheitszustands LG Stuttgart, 8 O 244/12 75.000 €
Nichtbeachtung ärztlicher Standards OLG Schleswig, 11 U 89/17 95.000 €

Diese Tabelle zeigt eine Reihe von Fällen, in denen Schmerzensgeld aufgrund verschiedener medizinischer Behandlungsfehler zugesprochen wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert dabei erheblich, von 75.000 € bis zu 800.000 €, abhängig von der Schwere des Fehlers und den daraus resultierenden Folgen für den Patienten. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell bewertet wird und diese Beispiele nur zur Orientierung dienen.

Das Angebot von Patientenhilfe24

  • Ersteinschätzung

    – Beurteilung Ihres Falls und der Erfolgsaussichten
    – Erklärung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten

  • Beweissicherung

    – Anfordern und Sichten aller relevanten medizinischen Unterlagen
    – Unterstützung bei der Beschaffung von Krankenakten

  • Fachliche Expertise

    – Beauftragung und Interpretation medizinischer Gutachten
    – Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen

  • Rechtliche Vertretung

    –  Korrespondenz mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen
    – Vertretung in Schlichtungsverfahren
    – Einreichung und Führung einer Klage vor Gericht

  • Verhandlungen

    – Führen von Vergleichsverhandlungen
    – Durchsetzung angemessener Entschädigungen

  • Fristenwahrung

    – Beachtung aller relevanten Verjährungsfristen
    – Rechtzeitige Einleitung notwendiger rechtlicher Schritte

  • Emotionale Entlastung

    – Übernahme der rechtlichen Auseinandersetzungen
    – Erklärung komplexer medizinischer und juristischer Sachverhalte

  • Schadensberechnung

    – Ermittlung und Berechnung aller ersatzfähigen Schäden
    – Durchsetzung angemessener Schmerzensgeldforderungen

  • Strategieentwicklung

    – Erarbeitung der bestmöglichen Vorgehensweise für Ihren individuellen Fall
    – Anpassung der Strategie an neue Entwicklungen

  • Prozessführung

    – Vorbereitung und Durchführung des Gerichtsverfahrens
    – Formulierung von Schriftsätzen und Beweisanträgen

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