Arzthaftung

Wann haftet der behandelnde Arzt für Behandlungsfehler?

Ärzte und medizinisches Personal haften für Fehler oder Versäumnisse bei der Behandlung von Patienten. Typische Arten von Fehlern sind Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Diagnosefehler, Organisationsfehler, Dokumentationsfehler oder Hygienefehler. Das Arzthaftungsrecht ist ein Spezialgebiet innerhalb des Medizinrechts. In der Praxis kommt eine Arzthaftung üblicherweise in folgenden Fällen zum Tragen:

  • Fehlerhafte Medikamenten­verschreibung

    Falsche Dosierungen oder falsche Medikamente können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.

  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht

    Unbefugte Weitergabe von Patientendaten oder vertraulichen Informationen.

  • Unterlassene Behandlung in Notfällen

    Verzögerte oder falsche Notfallbehandlungen, die den Zustand des Patienten verschlimmern.

  • Unzureichende Nachsorge

    Versäumnisse in der Nachsorge nach Operationen oder anderen medizinischen Behandlungen, die zu Komplikationen führen.

  • Therapiefehler

    Unangemessene Therapieverfahren oder falsche medizinische Ratschläge, die nicht dem aktuellen medizinischen Standard entsprechen.

  • Nichteinhalten von Hygienevorschriften

    Infektionen und andere Komplikationen durch mangelnde Hygiene in medizinischen Einrichtungen.

  • Operationsfehler

    Fehler während chirurgischer Eingriffe, wie das Zurücklassen von Instrumenten im Körper oder unsachgemäße Nachsorge.

  • Kosmetische Chirurgie

    Misslungene kosmetische Eingriffe oder unsachgemäße Schönheitsoperationen.

  • Versagung notwendiger Behandlungen

    Verweigerung medizinisch notwendiger Behandlungen oder Medikamente durch Ärzte oder Krankenversicherungen.

  • Mangelhafte medizinische Dokumentation

    Fehlende oder falsche Dokumentation, die eine angemessene Behandlung behindert oder die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert.

Bei nachgewiesener Arzthaftung können Patienten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen. Ein Anwalt für Medizinrecht kann Betroffene bei der Durchsetzung dieser Ansprüche unterstützen.

Wann handelt ein Arzt grob fahrlässig?

Ein Arzt handelt grob fahrlässig, wenn er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Das bedeutet:

  • Er missachtet grundlegende Behandlungsstandards oder offensichtliche medizinische Regeln.
  • Der Fehler ist auch für einen medizinischen Laien klar erkennbar.
  • Er ignoriert elementare Vorsichtsmaßnahmen.
  • Sein Handeln liegt deutlich unter dem Niveau, das von einem durchschnittlichen Arzt erwartet wird.

Praxis-Beispiele sind das Vergessen von Operationsbesteck im Körper des Patienten, die Verwechslung von Patienten bei einer Operation oder die Verabreichung eines eindeutig falschen Medikaments trotz klarer Gegenanzeigen.

Grobe Fahrlässigkeit ist schwerwiegender als einfache Fahrlässigkeit und kann zu erhöhten Schadensersatzansprüchen führen.

Wann greift die Arzthaftung nicht?

Die Arzthaftung greift in mehreren Situationen nicht. Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen eine Arzthaftung in der Regel ausgeschlossen ist:

  • Behandlungsrisiken

    Wenn es sich um unvermeidbare Komplikationen oder bekannte Risiken einer Behandlung handelt, über die der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

  • Schicksalhafte Verläufe

    Bei Krankheitsverläufen oder Komplikationen, die trotz fachgerechter Behandlung auftreten können und nicht vom Arzt zu verantworten sind.

  • Fehlendes Verschulden

    Wenn dem Arzt kein Verschulden nachgewiesen werden kann, also weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorliegen.

  • Einwilligung des Patienten

    Bei Schäden, die aus einer Behandlung resultieren, in die der Patient nach ausreichender Aufklärung eingewilligt hat.

  • Therapiefreiheit

    Wenn der Arzt sich für eine von mehreren anerkannten Behandlungsmethoden entschieden hat, auch wenn diese nicht zum gewünschten Erfolg führte.

  • Fehlende Kausalität

    Wenn kein direkter Zusammenhang zwischen dem Handeln des Arztes und dem eingetretenen Schaden nachgewiesen werden kann.

  • Verjährung

    Wenn die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche abgelaufen ist.

  • Mitverschulden des Patienten

    Wenn der Patient Anweisungen des Arztes nicht befolgt oder wichtige Informationen verschwiegen hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht kann im Einzelfall beurteilen, ob eine Arzthaftung vorliegt oder nicht.

Wie kann ich einen Arzt in die Haftung nehmen?

Im Folgenden erklären wir Ihnen die üblichen Schritte, wenn Sie Ihren Arzt haftbar machen wollen.

  • 1

    Dokumentation

    Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen wie Arztbriefe, Befunde und Krankenakten.

  • 2

    Fachliche Einschätzung

    Holen Sie eine zweite Meinung von einem anderen Arzt ein, um den Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu erhärten.

  • 3

    Anwaltliche Beratung

    Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht. Er kann Ihre Chancen einschätzen und das weitere Vorgehen planen.

  • 4

    Beweissicherung

    Ihr Anwalt wird alle notwendigen Beweise sichern, einschließlich Gutachten von medizinischen Sachverständigen.

  • 5

    Schlichtungs­verfahren

    Oft wird zunächst ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Ärztekammer eingeleitet.

  • 1

    Klageerhebung

    Wenn keine Einigung erzielt wird, kann eine Klage vor Gericht eingereicht werden.

  • 2

    Verjährungsfristen beachten

    Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.

  • 3

    Schadenersatz­forderung

    Formulieren Sie konkrete Forderungen für materiellen und immateriellen Schaden (Schmerzensgeld).

  • 4

    Verhandlungen

    Ihr Anwalt wird mit der Gegenseite (Arzt, Krankenhaus, Haftpflichtversicherung) verhandeln.

  • 5

    Beweislast

    In der Regel muss der Patient den Behandlungsfehler und den daraus resultierenden Schaden nachweisen. Bei groben Behandlungsfehlern kann sich die Beweislast umkehren.

Beachten Sie, dass dieser Prozess oft langwierig und komplex sein kann. Ein erfahrener Patientenanwalt kann Sie durch diesen Prozess führen und Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

Das Angebot von Patientenhilfe24

  • Ersteinschätzung

    – Beurteilung Ihres Falls und der Erfolgsaussichten
    – Erklärung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten

  • Beweissicherung

    – Anfordern und Sichten aller relevanten medizinischen Unterlagen
    – Unterstützung bei der Beschaffung von Krankenakten

  • Fachliche Expertise

    – Beauftragung und Interpretation medizinischer Gutachten
    – Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen

  • Rechtliche Vertretung

    –  Korrespondenz mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen
    – Vertretung in Schlichtungsverfahren
    – Einreichung und Führung einer Klage vor Gericht

  • Verhandlungen

    – Führen von Vergleichsverhandlungen
    – Durchsetzung angemessener Entschädigungen

  • Fristenwahrung

    – Beachtung aller relevanten Verjährungsfristen
    – Rechtzeitige Einleitung notwendiger rechtlicher Schritte

  • Emotionale Entlastung

    – Übernahme der rechtlichen Auseinandersetzungen
    – Erklärung komplexer medizinischer und juristischer Sachverhalte

  • Schadensberechnung

    – Ermittlung und Berechnung aller ersatzfähigen Schäden
    – Durchsetzung angemessener Schmerzensgeldforderungen

  • Strategieentwicklung

    – Erarbeitung der bestmöglichen Vorgehensweise für Ihren individuellen Fall
    – Anpassung der Strategie an neue Entwicklungen

  • Prozessführung

    – Vorbereitung und Durchführung des Gerichtsverfahrens
    – Formulierung von Schriftsätzen und Beweisanträgen

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