Schadenersatz

Was versteht man unter Schadenersatz?

Schadenersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die Sie erhalten können, wenn Ihnen durch das Handeln anderer ein materieller Schaden entstanden ist. Im Medizinrecht umfasst dies beispielsweise zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Mehraufwendungen für Pflege. Der Schadenersatz soll Sie wirtschaftlich so stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.

Was ist der Unterschied zwischen Schadenersatz und Schmerzensgeld?

Der zentrale Unterschied zwischen Schadenersatz und Schmerzensgeld liegt in der Art des auszugleichenden Schadens. Der Schadenersatz ist ein Ausgleich für materiellen (finanziellen) Schaden. Er bemisst sich nach konkret berechenbaren Kosten und Verlusten.

Beispiele für solche materiellen Schäden sind:

  • Verdienstausfall

  • Behandlungskosten

  • Fahrtkosten zur Therapie

  • Umbaukosten für behindertengerechtes Wohnen

  • Künftige Pflegekosten

Das Schmerzensgeld dagegen ist ein Ausgleich für immateriellen (nicht-finanziellen) Schaden, sozusagen eine Entschädigung für körperliche und seelische Leiden. Beispiele sind

  • Körperliche Schmerzen

  • Psychische Belastungen

  • Dauerhafte Entstellung

  • Verlust der Lebensqualität

  • Einschränkungen im Alltag

Die Höhe des Schadenersatzes lässt sich meist genau berechnen, während die Höhe des Schmerzensgeldes von verschiedenen Faktoren abhängt und durch Gerichte nach bestimmten Kriterien festgelegt wird. Beide Ansprüche können nebeneinander geltend gemacht werden.

Gegen wen kann ich Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen?

Schadenersatzansprüche können gegen dieselben Parteien geltend gemacht werden wie Schmerzensgeldansprüche. Entscheidend ist, wer für den Schaden verantwortlich ist.

  • Bei einer ambulanten Behandlung: gegen den behandelnden Arzt oder andere medizinische Fachkräfte (Hebammen, Physiotherapeuten oder Pflegepersonal)

  • Bei einer Krankenhausbehandlung: gegen das Krankenhaus

Wichtig dabei ist, dass der Schaden konkret nachweisbar sein muss. Außerdem ist ein kausaler Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Ansprüche fristgerecht geltend gemacht werden müssen. In vielen Fällen ist eine Kombination aus Schadenersatz und Schmerzensgeld möglich.

In welchen Fällen kommt eine Zahlung von Schadenersatz in Betracht?

  • Verdienstausfall

    Ein Verdienstausfall liegt vor, wenn Sie aufgrund eines Behandlungsfehlers zeitweilig ihre Arbeit nicht ausüben können und dadurch weniger Einnahmen haben. Das trifft zum Beispiel auch auf Angehörige zu, die ihren Beruf vorübergehend reduzieren müssen, um den Patienten zu pflegen oder zu betreuen, oder Eltern, die ihre Arbeitszeit verkürzen müssen, um ihr behindertes Kind zu versorgen.

  • Zusätzliche Behandlungskosten

    Hierzu zählen Kosten für alternative Heilmethoden oder Naturheilverfahren, die nicht von der Kasse übernommen werden, oder Zuzahlungen für Heilmittel, Hilfsmittel oder Rehabilitationsmaßnahmen, die über den Leistungsumfang der Versicherung hinausgehen. Zusatzkosten können auch Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien sein, soweit sie die Zuzahlungsgrenze übersteigen. Auch für Kosten für spezielle Ernährung oder Nahrungsergänzungsmittel aufgrund der Erkrankung oder für Aufwendungen für psychologische Betreuung oder Therapien können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

  • Umbauten oder Renovierungen

    Wenn Sie aufgrund einer Behinderung infolge eines Behandlungsfehlers Ihre Wohnung umbauen oder behindertengerecht anpassen müssen, können die dafür anfallenden Kosten als Schadenersatz gefordert werden.

Was sind die Voraussetzungen für einen Schadenersatz­anspruch?

Um Schadenersatz beanspruchen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein Behandlungsfehler vorliegen: Dies kann ein Diagnose-, Aufklärungs- oder Therapiefehler sein. Der Fehler muss dem Standard der medizinischen Sorgfaltspflicht widersprechen.

  • Sie müssen einen konkreten finanziellen Schaden erlitten haben, z.B. einen Verdienstausfall oder zusätzliche Behandlungskosten.

  • Es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden bestehen: Der Fehler muss also ursächlich für Ihren Schaden sein.

  • Den Verantwortlichen muss ein Verschulden treffen.

  • Der Anspruch darf nicht verjährt sein: Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.

Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten?

Ein Anwalt für Medizinrecht kann in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Sie haben den Verdacht, dass ein schwerwiegender Behandlungsfehler vorliegt

  • Die Kommunikation mit dem Arzt oder Krankenhaus gestaltet sich schwierig

  • Sie möchten Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen stellen

  • Sie sind grundsätzlich unsicher, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können

Wichtig: Die Krankenkasse kann keine rechtlichen Schritte für Sie einleiten oder Schadensersatz durchsetzen. Dafür müssten Sie selbst aktiv werden. Bitte kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Beachten Sie, dass dieser Prozess oft langwierig und komplex sein kann. Ein erfahrener Patientenanwalt kann Sie durch diesen Prozess führen und Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

Wieviel Schadenersatz kann ich erwarten?

Die Höhe des Schadenersatzanspruchs im Medizinrecht richtet sich nach dem konkret entstandenen finanziellen Schaden und kann daher von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ausfallen.

In der Regel werden alle nachweisbaren und adäquat verursachten Kosten erstattet. Die Höhe des Schadenersatzes kann von wenigen Tausend Euro bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro reichen, je nach Schwere und Folgen des Behandlungsfehlers.

Das Angebot von Patientenhilfe24

  • Ersteinschätzung

    – Beurteilung Ihres Falls und der Erfolgsaussichten
    – Erklärung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten

  • Beweissicherung

    – Anfordern und Sichten aller relevanten medizinischen Unterlagen
    – Unterstützung bei der Beschaffung von Krankenakten

  • Fachliche Expertise

    – Beauftragung und Interpretation medizinischer Gutachten
    – Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen

  • Rechtliche Vertretung

    –  Korrespondenz mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen
    – Vertretung in Schlichtungsverfahren
    – Einreichung und Führung einer Klage vor Gericht

  • Verhandlungen

    – Führen von Vergleichsverhandlungen
    – Durchsetzung angemessener Entschädigungen

  • Fristenwahrung

    – Beachtung aller relevanten Verjährungsfristen
    – Rechtzeitige Einleitung notwendiger rechtlicher Schritte

  • Emotionale Entlastung

    – Übernahme der rechtlichen Auseinandersetzungen
    – Erklärung komplexer medizinischer und juristischer Sachverhalte

  • Schadensberechnung

    – Ermittlung und Berechnung aller ersatzfähigen Schäden
    – Durchsetzung angemessener Schmerzensgeldforderungen

  • Strategieentwicklung

    – Erarbeitung der bestmöglichen Vorgehensweise für Ihren individuellen Fall
    – Anpassung der Strategie an neue Entwicklungen

  • Prozessführung

    – Vorbereitung und Durchführung des Gerichtsverfahrens
    – Formulierung von Schriftsätzen und Beweisanträgen

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